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Geseztesänderungen im Straßenverkehr 2013

Ab dem 01. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung: Falschparken wird teuerer und die StVO bemüht sich um geschlechtsneutrale Sprache

Für Kraftfahrzeugführende, Fahrrad Fahrende und zu Fuß Gehende gilt ab dem 01.04.2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO).
Für am Straßenverkehr teilnehmende Personen werden folgende Verkehrsverstöße teuerer:
  • Parken ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe:
    Falschparkende, die ohne gültigen Parkschein oder vorgeschriebener Parkscheibe parken, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen (bisher 5 Euro). Wird die Parkzeit um mehr als eine halbe bis eine ganze Stunde überzogen, kann dies mit 15 Euro (bisher 10 Euro) geahndet werden. Ab zwei Stunden überzogener Parkzeit wird ebenfalls um 5 Euro teuerer und kostet ab April 20 Euro.
  • Parken im Fußgänger(Innen)bereich:
    Wer ein Auto führt und dies in einem Fußgängerbereich (oder besser in Zonen für zu Fuß Gehende:-) parkt), riskiert ab April ein Knöllchen von 25 Euro (bisher 15 Euro). LKW-FahrerInnen können für diesen Verkehrsverstoß sogar mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden (bisher 20 Euro).
  • unvorsichtiges aussteigen aus einem Auto:
    Wer unvorsichtig aus einem Auto aussteigt und dabei andere am Verkehr teilnehmende gefährdet riskiert eine Verwarnung von 20 Euro (bisher 10 Euro).
  • Fahren ohne Licht bei Dunkel:
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen kann mit einem Bußgeld von 20 Euro (bisher 10 Euro) bestraft werden, dies gilt auch wenn die Scheinwerfer oder Rücklichter mit Dreck oder Schnee bedeckt sind.
  • Fahren gegen die Einbahnstraße:
    Wer gegen die vorgeschriebene Richtung einer Einbahnstraße oder eines Kreisverkehres fährt riskiet eine Verwarnung von 25 Euro (bisher 5 Euro), wird dabei noch eine am Straßenverkehr teilnehmende Person gefährdet kann dies mit 35 Euro geahndet
In der Neufassung, der ab April gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO), wird nun auch stark auf geschlechterneutrale Formulierungen geachtet.
Maskuline Bezeichnungen wie Fußgänger, Fahrzeugführer, Mofafahrer sind in der neuen StVO mit beispielsweise "wer zu Fuß geht", Fahrzeugführende und Mofa Fahrende ersetzt.
Das kann dann wohl als Verkehr ohne Geschlecht bezeichnet werden.
Quelle: spiegel.de: -> Auto -> Aktuell: "Änderungen in der StVO: Das Gesetz der Straße - jetzt neu", 28.03.2012

Der Anweisung eines Polizeibeamten ist dagegen (nach der neuen StVO) auch weiterhin zu folgen, dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Polizistin eine am Straßenverkehr teilnehmende Person anweist beispielsweise den Führerschein, bzw. geschlechtsneutral die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges, vorzuzeigen.
Bei der Formulierung von beispielsweise einer Rad fahrenden Person ist natürlich auf der Rad Fahrende und die Rad Fahrende zu achten, das könnte zu einer Geschlechtervwechslung führen.
Negativ belastende Bezeichnungen wie Raser, Geisterfahrer etc. bleiben natürlich auch weiterhin männlich, keine Rede also von Geschwindigkeitsübertrende und gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahrenden Personen;-)

 

Geseztesänderungen im Straßenverkehr 2012

I. Alkohol-Schnelltest, Warnweste, Feuerlöscher und Lichtpflicht am Tag: Was deutsche Autofahrer in einigen EU-Länder beachten müssen

Ab dem 1. Juli 2012 gilt in Frankreich für alle Führer eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad, Wohnmobil, LKW etc.) die Verpflichtung, einen Alkoholschnelltest mit sich führen. Diese Alkohol-Schnelltests können für ca. 1,50 Euro an französischen Tankstellen oder in Apotheken gekauft werden. Nach dem Ablauf einer Übergangsfrist von vier Monaten, riskieren Kraftfahrzeugfahrer, die ab November ohne Alkohol-Schnelltest in Frankreich unterwegs sind, ein Bußgeld von 11 Euro.
Aber auch in anderen europäischen Ländern gelten Vorschriften, die in Deutschland nicht üblich sind. Dabei unterscheiden Verkehrsrechtsexperten von zwei Arten von Vorschriften:
  1. Die sogenannte Ausrüstungsvorschrift, diese gilt nur für Kraftfahrzeuge, die in dem jeweiligen Land zugelassen sind, also nicht für in Deutschland bzw. im Ausland zugelassene KFZs.
    Bei einem Mietwagen gilt demnach die Ausrüstungsvorschrift und bei der Anmietung eines Fahrzeuges sollte der Kunde darauf achten, ob das Fahrzeug den landestypischen Ausrüstungsvorschriften entspricht. Denn bei einer Verkehrskontrolle und Nichtbeachtung einer Vorschrift haftet i.d.R. der Fahrzeugführer und nicht der Vermieter.
  2. Verhaltungsvorschriften, diese gelten für alle Fahrzeuge, also auch für ein in Deutschland zugelassenes KFZ.
    In der nachfolgende Tabelle finden Sie einige Beispiele von Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften für Kraftfahrzeugen, die in einigen europäischen Ländern gelten, in Deutschland dagegen nicht verpflichtend sind.

von Deutschland abweichender Vorschrift
(zu den in Deutschland geltenden Verkehrsvorschriften zählen Tempolimit innerorts 50 km/h / außerorts 100 km/h / das Mitführen eines Verbandskasten und Warndreieck / Lichtpflicht am Tag für Motorradfahrer, diese Vorschriften sind nachfolgend nicht aufgeführt, weil nicht abweischend)
Belgien
  • für alle in Belgien zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen von Feuerlöscher und Warnweste* vorgeschrieben
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 120km/h
Bulgarien
  • alle Autofahrer müssen einen Feuerlöscher und Warnweste* dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer in der Zeit vom 01.11. - 30.04.
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Dänemark
  • für alle in Dänemark zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 80 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Finnland
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 100 km/h
    - Autobahn: 120 km/h
Frankreich
  • Alkohol-Schnelltest für alle Kraftfahrzeugführer (verpflichtend ab 01.07.2012)
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Griechenland
  • das Mitführen eines Feuerlöschers ist für alle Autofahrer verpflichtend
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Großbritannien
  • auf der Insel sind weder Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste noch Feuerlöscher vorgeschrieben, man sollte allerdings links fahren ;-)
  • Tempolimit:
    - Innerorts: 30 mph (ca. 48 km/h)
    - Außerorts: 56 mph (ca. 90 km/h)
    - Autobahn: 70 mph (ca. 112 km/h
Italien
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag nur außerorts (ganzjährig)
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Kroatien
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag vom letzten Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Luxemburg
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Niederlande
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 80 km/h
    - Autobahn: 120 km/h
Norwegen
  • für alle in Norwegen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen einer Warnweste vorgeschriebenen
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 80 km/h
    - Autobahn: 100 km/h
Österreich
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 100 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
Polen
  • für alle in Polen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschriebenen
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 140 km/h
Portugal
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 120 km/h
Schweiz
  • alle Autofahrer sind verpflichtet ein Warndreieck "griffbereit" zu haben, ein pedantischer Verkehrspolizist kann das Mitführen eines Warndreieckes im Kofferaum, als Verstoß gegen diese Vorschrift bewerten.
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 80 km/h
    - Autobahn: 120 km/h
    Anmerkung: Bußgelder in der Schweiz sind sehr teuer!
Schweden
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Innerorts: 40 - 50 km/h
    - Außerorts: 80 - 90 km/h
    - Autobahn: 110 - 120 km/h
    (in Schweden werden, wie mitlerweile auch in Deutschland, sehr häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Bußgelder sind in Schweden allerdings wesentlich höher als in Deutschland, ...noch)
Spanien
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 120 km/h
Tschechien
  • alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
  • Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
  • Tempolimit:
    - Außerorts: 90 km/h
    - Autobahn: 130 km/h
*In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben.


Quellen:
1. focus.de: -> Reisen -> Urlaubstipps: "Skurrile Vorschriften in der EU - Was Autofahrer im Urlaub dabei haben müssen", 28.03.2012
2. rp-online.de -> Auto -> Ratgeber: "So schnell dürfen Sie im Ausland fahren", Stand Juli 2011
3. auto-reise-welt.de -> Verkehrsregeln Europa: "Licht-Pflicht am Tag", Stand Juni 2011

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letzte Aktualisierung 20.10.2021
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