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. Geseztesänderungen
im Straßenverkehr 2013 Ab dem
01. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung: Falschparken wird teuerer
und die StVO bemüht sich um geschlechtsneutrale SpracheFür
Kraftfahrzeugführende, Fahrrad Fahrende und zu Fuß Gehende gilt ab
dem 01.04.2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Für am Straßenverkehr
teilnehmende Personen werden folgende Verkehrsverstöße teuerer: Parken
ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe: Falschparkende, die ohne
gültigen Parkschein oder vorgeschriebener Parkscheibe parken, müssen
mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen (bisher 5 Euro). Wird die
Parkzeit um mehr als eine halbe bis eine ganze Stunde überzogen, kann dies
mit 15 Euro (bisher 10 Euro) geahndet werden. Ab zwei Stunden überzogener
Parkzeit wird ebenfalls um 5 Euro teuerer und kostet ab April 20 Euro. Parken
im Fußgänger(Innen)bereich: Wer ein Auto führt und dies
in einem Fußgängerbereich (oder besser in Zonen für zu Fuß
Gehende:-) parkt), riskiert ab April ein Knöllchen von 25 Euro (bisher 15
Euro). LKW-FahrerInnen können für diesen Verkehrsverstoß sogar
mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden (bisher 20 Euro). unvorsichtiges
aussteigen aus einem Auto: Wer unvorsichtig aus einem Auto aussteigt und
dabei andere am Verkehr teilnehmende gefährdet riskiert eine Verwarnung von
20 Euro (bisher 10 Euro). Fahren
ohne Licht bei Dunkel: Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Licht
bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen kann mit einem Bußgeld
von 20 Euro (bisher 10 Euro) bestraft werden, dies gilt auch wenn die Scheinwerfer
oder Rücklichter mit Dreck oder Schnee bedeckt sind. Fahren
gegen die Einbahnstraße: Wer gegen die vorgeschriebene Richtung einer
Einbahnstraße oder eines Kreisverkehres fährt riskiet eine Verwarnung
von 25 Euro (bisher 5 Euro), wird dabei noch eine am Straßenverkehr teilnehmende
Person gefährdet kann dies mit 35 Euro geahndet
In
der Neufassung, der ab April gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO),
wird nun auch stark auf geschlechterneutrale Formulierungen geachtet. Maskuline
Bezeichnungen wie Fußgänger, Fahrzeugführer, Mofafahrer sind in
der neuen StVO mit beispielsweise "wer zu Fuß geht", Fahrzeugführende
und Mofa Fahrende ersetzt. Das kann dann wohl als Verkehr ohne Geschlecht
bezeichnet werden. Quelle: spiegel.de:
-> Auto -> Aktuell: " Änderungen in der StVO: Das Gesetz der
Straße - jetzt neu", 28.03.2012 Der Anweisung eines Polizeibeamten
ist dagegen (nach der neuen StVO) auch weiterhin zu folgen, dies gilt ausdrücklich
auch dann, wenn eine Polizistin eine am Straßenverkehr teilnehmende Person
anweist beispielsweise den Führerschein, bzw. geschlechtsneutral die Erlaubnis
zum Führen eines Kraftfahrzeuges, vorzuzeigen. Bei der Formulierung von
beispielsweise einer Rad fahrenden Person ist natürlich auf der Rad Fahrende
und die Rad Fahrende zu achten, das könnte zu einer Geschlechtervwechslung
führen. Negativ belastende Bezeichnungen wie Raser, Geisterfahrer etc.
bleiben natürlich auch weiterhin männlich, keine Rede also von Geschwindigkeitsübertrende
und gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahrenden Personen;-) |
Geseztesänderungen
im Straßenverkehr 2012 I. Alkohol-Schnelltest, Warnweste, Feuerlöscher
und Lichtpflicht am Tag: Was deutsche Autofahrer in einigen EU-Länder beachten
müssenAb dem 1. Juli 2012 gilt in Frankreich für alle Führer
eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad, Wohnmobil, LKW etc.) die Verpflichtung,
einen Alkoholschnelltest mit
sich führen. Diese Alkohol-Schnelltests können für ca. 1,50 Euro
an französischen Tankstellen oder in Apotheken gekauft werden. Nach dem Ablauf
einer Übergangsfrist von vier Monaten, riskieren Kraftfahrzeugfahrer, die
ab November ohne Alkohol-Schnelltest in Frankreich unterwegs sind, ein Bußgeld
von 11 Euro. Aber auch in anderen europäischen Ländern gelten Vorschriften,
die in Deutschland nicht üblich sind. Dabei unterscheiden Verkehrsrechtsexperten
von zwei Arten von Vorschriften: - Die sogenannte Ausrüstungsvorschrift,
diese gilt nur für Kraftfahrzeuge, die in dem jeweiligen Land zugelassen
sind, also nicht für in Deutschland bzw. im Ausland zugelassene KFZs.
Bei einem Mietwagen gilt demnach die Ausrüstungsvorschrift und bei der Anmietung
eines Fahrzeuges sollte der Kunde darauf achten, ob das Fahrzeug den landestypischen
Ausrüstungsvorschriften entspricht. Denn bei einer Verkehrskontrolle und
Nichtbeachtung einer Vorschrift haftet i.d.R. der Fahrzeugführer und nicht
der Vermieter. - Verhaltungsvorschriften, diese gelten für alle Fahrzeuge,
also auch für ein in Deutschland zugelassenes KFZ.
In der nachfolgende
Tabelle finden Sie einige Beispiele von Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften
für Kraftfahrzeugen, die in einigen europäischen Ländern gelten,
in Deutschland dagegen nicht verpflichtend sind.
| von
Deutschland abweichender Vorschrift (zu den in Deutschland geltenden Verkehrsvorschriften
zählen Tempolimit innerorts 50 km/h / außerorts 100 km/h / das Mitführen
eines Verbandskasten und Warndreieck / Lichtpflicht am Tag für Motorradfahrer,
diese Vorschriften sind nachfolgend nicht aufgeführt, weil nicht abweischend)
| Belgien |
- für alle in Belgien zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen
von Feuerlöscher und Warnweste* vorgeschrieben
- Tempolimit:
-
Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 120km/h | Bulgarien |
- alle Autofahrer müssen einen Feuerlöscher und Warnweste* dabei
haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer in der Zeit vom 01.11.
- 30.04.
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 130
km/h | Dänemark |
- für alle in Dänemark zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen
eines Feuerlöschers vorgeschrieben
- Lichtpflicht am Tag für alle
Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 130 km/h | Finnland |
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 100 km/h - Autobahn: 120 km/h |
Frankreich |
- Alkohol-Schnelltest für alle Kraftfahrzeugführer (verpflichtend
ab 01.07.2012)
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 130 km/h | Griechenland |
- das Mitführen eines Feuerlöschers ist für alle Autofahrer
verpflichtend
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn:
130 km/h | Großbritannien |
- auf der Insel sind weder Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste noch
Feuerlöscher vorgeschrieben, man sollte allerdings links fahren ;-)
- Tempolimit:
- Innerorts: 30 mph (ca. 48 km/h) - Außerorts: 56 mph (ca. 90 km/h)
- Autobahn: 70 mph (ca. 112 km/h | Italien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Lichtpflicht
am Tag nur außerorts (ganzjährig)
- Tempolimit:
- Außerorts:
90 km/h - Autobahn: 130 km/h | Kroatien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Lichtpflicht
am Tag vom letzten Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 130 km/h | Luxemburg |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 130 km/h | Niederlande |
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h - Autobahn: 120 km/h |
Norwegen |
- für alle in Norwegen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen
einer Warnweste vorgeschriebenen
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h - Autobahn:
100 km/h | Österreich |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 100 km/h - Autobahn: 130 km/h |
Polen |
- für alle in Polen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen eines
Feuerlöschers vorgeschriebenen
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 140 km/h | Portugal |
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h - Autobahn: 120 km/h |
Schweiz |
- alle Autofahrer sind verpflichtet ein Warndreieck "griffbereit"
zu haben, ein pedantischer Verkehrspolizist kann das Mitführen eines Warndreieckes
im Kofferaum, als Verstoß gegen diese Vorschrift bewerten.
- Lichtpflicht
am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts:
80 km/h - Autobahn: 120 km/h Anmerkung: Bußgelder in der Schweiz
sind sehr teuer! | Schweden |
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Innerorts: 40 - 50 km/h - Außerorts: 80 - 90 km/h - Autobahn:
110 - 120 km/h (in Schweden werden, wie mitlerweile auch in Deutschland, sehr
häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Bußgelder
sind in Schweden allerdings wesentlich höher als in Deutschland, ...noch) |
Spanien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Lichtpflicht
am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts:
90 km/h - Autobahn: 120 km/h | Tschechien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste dabei haben
- Lichtpflicht
am Tag für alle Autofahrer ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts:
90 km/h - Autobahn: 130 km/h | *In
Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten
Fahrzeugen vorgeschrieben. | |
Quellen: 1. focus.de:
-> Reisen -> Urlaubstipps: " Skurrile Vorschriften in der EU - Was
Autofahrer im Urlaub dabei haben müssen", 28.03.2012 2.
rp-online.de -> Auto
-> Ratgeber: " So schnell dürfen Sie im Ausland fahren",
Stand Juli 2011 3. auto-reise-welt.de
-> Verkehrsregeln Europa: " Licht-Pflicht am Tag", Stand Juni
2011
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