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Rechte für Busreisende
Im Gegensatz zu Flug- und Bahnreisende
sind die Rechte von Busreisenden in keiner EU-Verordnung
festgelegt, deswegen sind die Rechte von Busreisenden
in den einzelnen EU-Ländern einerseits unterschiedlich
geregelt und andererseits haben Busreisende,
im Falle von Busverspätungen oder bei einem Ausfall
einer Busverbindung im Fernreiseverkehr, leider kaum Rechte
auf Schadensersatz .
Nach einem Beschluß durch den Verkehrsausschuss
des Europaparlaments sind die EU-Länder nun verpflichtet
eine EU-Verordnung, in der die Rechte von Busreisenden
gestärkt werden, in nationales Recht umzusetzen.
In dieser EU-Verordnung ist unter anderem geregelt, dass
Busreisende Geld zurück verlangen können, falls
sich der Bus stark verspätet, außerdem werden
die Busunternehmen verpflichtet im Falle eines Busunfalles,
an die Verletzten und die Angehörigen von Opfern
einen Schadensersatz zu zahlen.
Quelle:
www.bild.de:
-> Lifestyle -> Reise -> News: "Busreisende
bekommen mehr Rechte", 10.05.2010
Informationen über die Rechte von Flug- und Bahnreisende
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Rechte für Bahnreisende in der
Europäischen Union unter europa.eu.
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Entschädigung bei Überbuchung,
Annulierung oder Verspätung eines Fluges mehr...

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