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 Rechte für Busreisende 
 Im Gegensatz zu Flug- und Bahnreisende 
 sind die Rechte von Busreisenden in keiner EU-Verordnung 
 festgelegt, deswegen sind die Rechte von Busreisenden 
 in den einzelnen EU-Ländern einerseits unterschiedlich 
 geregelt und andererseits haben Busreisende, 
 im Falle von Busverspätungen oder bei einem Ausfall 
 einer Busverbindung im Fernreiseverkehr, leider kaum Rechte 
 auf Schadensersatz . Nach einem Beschluß durch den Verkehrsausschuss 
 des Europaparlaments sind die EU-Länder nun verpflichtet 
 eine EU-Verordnung, in der die Rechte von Busreisenden 
 gestärkt werden, in nationales Recht umzusetzen.
 In dieser EU-Verordnung ist unter anderem geregelt, dass 
 Busreisende Geld zurück verlangen können, falls 
 sich der Bus stark verspätet, außerdem werden 
 die Busunternehmen verpflichtet im Falle eines Busunfalles, 
 an die Verletzten und die Angehörigen von Opfern 
 einen Schadensersatz zu zahlen.
 
 Quelle:
 www.bild.de: 
 -> Lifestyle -> Reise -> News: "Busreisende 
 bekommen mehr Rechte",  10.05.2010
 Informationen über die Rechte von Flug- und Bahnreisende 
  
Rechte für Bahnreisende in der 
 Europäischen Union unter europa.eu.
  
Entschädigung bei Überbuchung, 
 Annulierung oder Verspätung eines Fluges mehr...
 
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