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Artikel vom 16.11.2010
Russland hat die Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsbürger verschärft
Als Reaktion zu den gescheiterten Verhandlungen
über die Anpassung der Einreisebestimmungen für
deutsche und russische Staatsbürger, hat Russland die
Visabestimmungen für Deutsche, den Einreisebestimmungen
von Deutschland für Russen angepasst.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt
beispielsweise, dass deutsche Staatsbürger seit dem
01. November 2010 bei der Visabeantragung ihre "Rückkehrwilligkeit"
nachweisen müssen. Zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit
müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse
dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und / oder
Verdienstbescheinigung bei Selbständigen einen Nachweis
über die Registrierung der Firma und / oder Wohneigentum.
Aber auch für Geschäftsreisende hat Russland strengere
Einreisebestimmungen eingeführt, so müssen Firmen
ihre Geschäftsreisende auf einem Firmenpapier dokumentieren,
die Position des Arbeitsnehmers innerhalb der Firma muss
klar festgelegt und sein monatliches Gehalt angegeben werden.
Visas für Russlandreisende müssen i.d.R. persönlich
bei folgenden Konsulaten gestellt werden:
- Generalkonsulat
in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn)
Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
- Generalkonsulat
in Frankfurt-am-Main (Eschenheimer Anlage 33/34, 60318
Frankfurt-am-Main)
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen.
- Generalkonsulat
in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg)
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
- Generalkonsulat in Leipzig (Turmgut str. 1, 04155 Leipzig)
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen.
- Generalkonsulat
in München (Seidlstr.28, 80335 München)
Konsularbezirk: Bayern
- Botschaft
der Russischen Förderation (Behrenstr.65, 10117
Berlin)
weitere Informationen über die Visabestimmungen und Visabeantragung
für einen Aufenthalt in Russland finden Sie unter www.russisches-konsulat.de
weitere nützliche Reiseinformationen
zur optimalen Urlaubsplanung:
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