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Artikel vom 16.11.2010

Russland hat die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger verschärft

Als Reaktion zu den gescheiterten Verhandlungen über die Anpassung der Einreisebestimmungen für deutsche und russische Staatsbürger, hat Russland die Visabestimmungen für Deutsche, den Einreisebestimmungen von Deutschland für Russen angepasst.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt beispielsweise, dass deutsche Staatsbürger seit dem 01. November 2010 bei der Visabeantragung ihre "Rückkehrwilligkeit" nachweisen müssen. Zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und / oder Verdienstbescheinigung bei Selbständigen einen Nachweis über die Registrierung der Firma und / oder Wohneigentum. Aber auch für Geschäftsreisende hat Russland strengere Einreisebestimmungen eingeführt, so müssen Firmen ihre Geschäftsreisende auf einem Firmenpapier dokumentieren, die Position des Arbeitsnehmers innerhalb der Firma muss klar festgelegt und sein monatliches Gehalt angegeben werden.

Visas für Russlandreisende müssen i.d.R. persönlich bei folgenden Konsulaten gestellt werden:

weitere Informationen über die Visabestimmungen und Visabeantragung für einen Aufenthalt in Russland finden Sie unter www.russisches-konsulat.de



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letzte Aktualisierung: 24.10.2014

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Russland hat die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger verschärft: strengere Visabestimmungen für Deutsche zur Beantragung von Touristenvisa oder Geschäftsvisa nach Russland

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