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Artikel vom 28.05.2011

Auch Kinder ab 5 Jahre haben Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude

Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten gebucht und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub mit einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der Kinderclub und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört in der Hotelanlage und am Strand spielen.
Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt und verlangte zudem eine Reisepreisminderung.
Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24 S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter, den Reisepreis nachträglich um 73 Prozent zu mindern, zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung von 1765 Euro zu.
In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung, dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude haben. Speziell habe in diesem Fall der fehlende Kinderpool, der nicht geöffnete Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in der Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für das kleine Kind erheblich geschmälert.

Quelle: www.spiegel.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Urteil - Kind erhält Schadenersatz für fehlenden Hotelpool", 27.05.2011

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letzte Aktualisierung: 28.05.2011

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Gerichtsurteil Reiserecht: Auch Kinder ab 5 Jahre haben Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Rahmen eines Cluburlaubs / Pauschalreise

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