Seit September 2013 gelten
neue und recht komplizierte Visabestimmungen für die Einreise nach China.
Je nach Reisezweck (touristische Reise, Studienreise, Geschäftsreise, Transitreise
etc.) muss vor einer Reise nach China ein entsprechendes Visum aus zwölf
möglichen Kategorien beantragt werden.
Für eine touristische Reise
als Pauschalurlaub gebucht, muss nun beispielsweise ein Visum der Kategorie L
beantragt werden. Reisende, die in China von Bekannten eingeladen werden, müssen
ein Visium der Kategorie F beantragen, werden dagegen Verwandte in China besucht,
ist ein entsprechendes Visum aus den Kategorein Q1, Q2, S1 oder S2 notwendig.
Transitreisende, die auf einem chinesischen Flughafen zwischenlanden und deren
Anschlußflug 24 Stunden nach Landung des Zubringerfluges startet, benötigen
seit dem 1. September ein Visum aus der Kategorie G (für Zwischenlandungen
bei Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens und bei einer Aufenthaltszeit
von maximal 24 Stunden wird für EU-Staatsbürger auch weiterhin kein
Visum benötigt).
Spezielle Visas gibt es natürlich auch für
Geschäftsreisende (Kategorie M oder Z), Austauschstudenten (Kategorie X1
oder X2) sowie für Reisende, die im Rahmen einer Rundreise mehrmals nach
China einreisen wollen.
China-Reisende sollten also rechtzeitig bei der chinesischen
Botschaft in Berlin oder einem chinesischen Konsulat in Frankfurt, München
oder Hamburg das richtige Visa entsprechend dem Reisezweck beantragen.
Ein
Touristenvisum muss persönlich oder von einer bevollmächtigten Person
bei der chinesischen Botschaft oder Konsulat beantragt werden, Visaanträge
per Post sind zur Zeit nicht möglich. Ein Touristenvisum (für die einmalige
Einreise nach China) kostet 30 Euro pro Person.
Weitere Infos hierzu finden
Sie unter "
Merkblatt
zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China"