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02.07.09

Wer haftet wenn der Flug unverschuldet verpasst wird Besonders zu der Hauptreisezeit kommt es schon mal vor, dass die Urlauber unverschuldet zu spät am Flughafen eintreffen und der Flieger schon abgeflogen bzw. der Check-In geschlossen ist. In solchen Fällen muß der Urlauber i.d.R. einen sehr teueren Ersatzflug zum Reiseziel buchen und leider werden diese Kosten in den seltensten Fällen von dem Verursacher des zuspäten Eintreffen am Flughafen erstattet.
Nachfolgend einige Beipiele, weshalb Urlauber unverschuldet den Flieger verpassen und wie die Gerichte in solchen Fällen dazu urteilen.
  1. Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. mit der Deutschen Bahn) anreisen wollen, wegen Zug- oder Busverspätung aber nicht rechtzeitig am Flughafen eintreffen.
    Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (AZ: 2-1 S 131/03) muss die Deutsche Bahn AG nicht die zusätzlichen Kosten (Ersatzflug, evtl. zusätzliche Übernachtungskosten etc.) erstatten, die den Urlaubern wegen der Zugverspätung und dadurch verpassten Fluges entstanden sind. Zu einem gleichen Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 169/00).1
  2. Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber bei der Fahrt zum Flughafen unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden. In solchen Fällen kann der Unfallverursacher zwar für die zusätzlichen Kosten, die für den Transfer zum Flughafen entstehen (Taxi, Bahnticket etc.) haftbar gemacht werden, die Kosten für einen Ersatzflug und eventuelle zusätzliche Übernachtungskosten etc, sowie Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubstagen, können dagegen beim Unfallverursacher nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt auch für den Verusacher eines Unfalles auf der Autobahn, wodurch ein langer, zeitraubender Stau entsteht und dies die Ursache zum verspäteten Eintreffen am Flughafen ist. Nach einem Urteil vom Landgericht Arnsberg (AZ: 5 S 101/05) gehören solche Fälle zum "Allgemeinen Lebensrisiko", mit den ein Urlauber zu jeder Zeit zu rechnen hat. Verzögerungen wegen Autounfälle und Staus auf den Autobahnen müssen demnach bei der Fahrt zum Flughafen mit eingeplant werden.1
  3. Der Flug wird verpasst, weil der Flughafen wegen einer Bombendrohung geschlossen wird. In solchen Fällen sind die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zwar bemüht, dem Urlauber einen Ersatzflug zu besorgen, für die zusätzlich anfallenden Kosten sind die Reisenden allerdings auf die Kulanz der Airlines bzw. des Reiseveranstalters angewiesen.
    Theoretisch könnten die Urlauber den Verantwortlichen der Bombendrohung auf Schadensersatz verklagen und würden möglicherweise vor Gericht sogar Recht bekommen, allerdings sind die Aussichten auf Auszahlung von Schadensersatz sehr gering. Denn Fälle aus der Vergangenheit zeigten, dass bei diesen Leuten nicht mehr viel zu holen ist, weil sie durch ihr beklopptes Verhalten zu sehr hohen 6-stelligen Strafen verurteilt wurden, die sie zeitlebens sowieso nicht mehr bezahlen können.2
  4. Der Flug wird verpasst, weil der Reisende zwar rechtzeitig am Check-In-Schalter eingetroffen ist, bei der nachfolgenden Zollkontrolle des Handgepäcks wird der Reisende jedoch so lange aufgehalten und untersucht, wodurch er zu spät am Abflugschalter erscheint, das Gate also schon geschlossen ist. Auch in solchen Fällen kann der Urlauber weder die Zollbehörden noch die Fluggesellschaft oder Flughafenbetreiber für die zusätzlich entstehenden Kosten haftbar machen.2
  5. Der Flug zum Reiseziel wird verpsst, weil der Zubringerflug Verpätung hatte. Die Aussichten auf Schadensersatz sind in solchen Fällen nicht so einfach zu beantworten bzw. sind stark von weiteren Faktoren abhängig.
    So hat ein Pauschaltourist eher gute Aussichten auf Schadensersatz, bei einem Individualreisenden sind dagegen die Aussichten auf Schadensersatz eher gering. 2
    Unter nachfolgenden Links finden Sie zwei unterschiedlich Urteile zu diesem Thema:
    a.) Wird der Anschlußflug verpasst, stehen dem Fluggast keine Entschädigungszahlung zu
    b.) Entschädigungszahlungen wenn der Anschlußflug wegen Verspätung
        des Zubringerfluges verpasst wird

Quellen:
1 Westdeutsche Zeitung, "Wenn man sein Flugzeug verpasst hat, S.23, 01.07.2009
2 Eigene Recherche

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