02.07.09
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Wer haftet
wenn der Flug unverschuldet verpasst wird
Besonders zu der Hauptreisezeit kommt
es schon mal vor, dass die Urlauber unverschuldet zu spät
am Flughafen eintreffen und der Flieger schon abgeflogen
bzw. der Check-In geschlossen ist. In solchen Fällen
muß der Urlauber i.d.R. einen sehr teueren Ersatzflug
zum Reiseziel buchen und leider werden diese Kosten in
den seltensten Fällen von dem Verursacher des zuspäten
Eintreffen am Flughafen erstattet.
Nachfolgend einige Beipiele, weshalb Urlauber unverschuldet
den Flieger verpassen und wie die Gerichte in solchen
Fällen dazu urteilen.
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Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber
mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. mit
der Deutschen Bahn) anreisen wollen, wegen Zug- oder
Busverspätung aber nicht rechtzeitig am Flughafen
eintreffen.
Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (AZ:
2-1 S 131/03) muss die Deutsche Bahn AG nicht die
zusätzlichen Kosten (Ersatzflug, evtl. zusätzliche
Übernachtungskosten etc.) erstatten, die den
Urlaubern wegen der Zugverspätung und dadurch
verpassten Fluges entstanden sind. Zu einem gleichen
Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 169/00).1
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Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber
bei der Fahrt zum Flughafen unverschuldet in einen
Autounfall verwickelt wurden. In solchen Fällen
kann der Unfallverursacher zwar für die zusätzlichen
Kosten, die für den Transfer zum Flughafen entstehen
(Taxi, Bahnticket etc.) haftbar gemacht werden, die
Kosten für einen Ersatzflug und eventuelle zusätzliche
Übernachtungskosten etc, sowie Schadensersatzansprüche
wegen entgangenen Urlaubstagen, können dagegen
beim Unfallverursacher nicht geltend gemacht werden.
Das gleiche gilt auch für den Verusacher eines
Unfalles auf der Autobahn, wodurch ein langer, zeitraubender
Stau entsteht und dies die Ursache zum verspäteten
Eintreffen am Flughafen ist. Nach einem Urteil vom
Landgericht Arnsberg (AZ: 5 S 101/05) gehören
solche Fälle zum "Allgemeinen Lebensrisiko",
mit den ein Urlauber zu jeder Zeit zu rechnen hat.
Verzögerungen wegen Autounfälle und Staus
auf den Autobahnen müssen demnach bei der Fahrt
zum Flughafen mit eingeplant werden.1
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Der Flug wird verpasst, weil der Flughafen
wegen einer Bombendrohung geschlossen wird. In solchen
Fällen sind die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften
zwar bemüht, dem Urlauber einen Ersatzflug zu
besorgen, für die zusätzlich anfallenden
Kosten sind die Reisenden allerdings auf die Kulanz
der Airlines bzw. des Reiseveranstalters angewiesen.
Theoretisch könnten die Urlauber den Verantwortlichen
der Bombendrohung auf Schadensersatz verklagen und
würden möglicherweise vor Gericht sogar
Recht bekommen, allerdings sind die Aussichten auf
Auszahlung von Schadensersatz sehr gering. Denn Fälle
aus der Vergangenheit zeigten, dass bei diesen Leuten
nicht mehr viel zu holen ist, weil sie durch ihr beklopptes
Verhalten zu sehr hohen 6-stelligen Strafen verurteilt
wurden, die sie zeitlebens sowieso nicht mehr bezahlen
können.2
- Der Flug wird verpasst, weil der Reisende zwar rechtzeitig
am Check-In-Schalter eingetroffen ist, bei der nachfolgenden
Zollkontrolle des Handgepäcks wird der Reisende
jedoch so lange aufgehalten und untersucht, wodurch
er zu spät am Abflugschalter erscheint, das Gate
also schon geschlossen ist. Auch in solchen Fällen
kann der Urlauber weder die Zollbehörden noch die
Fluggesellschaft oder Flughafenbetreiber für die
zusätzlich entstehenden Kosten haftbar machen.2
- Der Flug zum Reiseziel wird verpsst, weil der Zubringerflug
Verpätung hatte. Die Aussichten auf Schadensersatz
sind in solchen Fällen nicht so einfach zu beantworten
bzw. sind stark von weiteren Faktoren abhängig.
So hat ein Pauschaltourist eher gute Aussichten auf
Schadensersatz, bei einem Individualreisenden sind dagegen
die Aussichten auf Schadensersatz eher gering. 2
Unter nachfolgenden Links finden Sie zwei unterschiedlich
Urteile zu diesem Thema:
a.) Wird
der Anschlußflug verpasst, stehen dem Fluggast
keine Entschädigungszahlung zu
b.) Entschädigungszahlungen
wenn der Anschlußflug wegen Verspätung
des Zubringerfluges verpasst wird
Quellen:
1 Westdeutsche Zeitung, "Wenn man sein
Flugzeug verpasst hat, S.23, 01.07.2009
2 Eigene Recherche
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