Anzeige

aktuelle Reisenachrichten aus der Reisebranche

Keine Kostenerstattung, wenn bei einer Online-Buchung versehentlich das falsche Flugziel gebucht wurde
Eine Familie aus Bayern wollte bei einem Online-Reisebüro Flüge nach San Jose in Kalifornien / USA buchen, während der Online-Buchung wurde aber versehentlich als Flugziel San José in Costa Rica ausgesucht und gebucht. Über dieses Missgeschick erfuhr die Familie erst am Tag der Abreise am Flughafen und die kurzfristige Umbuchung zu dem richtigen San Jose in den USA, kam der Familie mit 9000 Euro teuer zu stehen.
Verärgert über diese Verwechslung verklagte die Familie das Online-Reisebüro auf Erstattung der Umbuchungsgebühren, weil sie dachten, dass sie nicht ausreichend über das gebuchte Flugziel informiert wurden.
Das Landgericht München (AZ: 34 O 1300/08) wies diese Klage allerdings ab. Bei einer Online-Buchung trage der Kunde das Risiko selbst, durch fehlende Beratung einen falschen Flug zu buchen, so die Begründung der Richter.
(Quelle: www.focus.de, Reisen -> Urlaubstipps: "Falsches Urlaubsziel - San José ist nicht gleich San José", 24.09.2008)
- Weitere ausgesuchte Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht mehr...

nach oben

weitere interessante Reisenachrichten
<
im Internet Nach Reiseinfos unter sellpage.de suchen

© sellpage.de, 1998 - 2024
Home | Imprssum | E-Mail

Die sichersten Passagierflugzeugen der Welt. Bewertung der Flugsicherheit von Flugzeugtypen z.B. Airbus, Boeing etc. Statistik der Flugunfälle von Verkehrsflugzeugen mit Todesfällen

sellpage.de