Keine Kostenerstattung, wenn bei einer Online-Buchung
versehentlich das falsche Flugziel gebucht wurde
Eine Familie aus Bayern wollte bei einem Online-Reisebüro
Flüge nach San Jose in Kalifornien / USA buchen,
während der Online-Buchung wurde aber versehentlich
als Flugziel San José in Costa Rica ausgesucht
und gebucht. Über dieses Missgeschick erfuhr die
Familie erst am Tag der Abreise am Flughafen und die kurzfristige
Umbuchung zu dem richtigen San Jose in den USA, kam der
Familie mit 9000 Euro teuer zu stehen.
Verärgert über diese Verwechslung verklagte
die Familie das Online-Reisebüro auf Erstattung der
Umbuchungsgebühren, weil sie dachten, dass sie nicht
ausreichend über das gebuchte Flugziel informiert
wurden.
Das Landgericht München (AZ: 34 O 1300/08) wies diese
Klage allerdings ab. Bei einer Online-Buchung trage der
Kunde das Risiko selbst, durch fehlende Beratung einen
falschen Flug zu buchen, so die Begründung der Richter.
(Quelle: www.focus.de,
Reisen -> Urlaubstipps: "Falsches Urlaubsziel
- San José ist nicht gleich San José",
24.09.2008)
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