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16.11.08

Einige Fluggesellschaften lehnen unberechtigt die Zahlung von Schadensersatz bei Flugverspätung ab
Seit Anfang 2005 regelt zwar eine EU-Verordnung, welche Rechte der Fluggast bei einer Flugverspätung oder -Annulierung hat (weitere Infos hierzu siehe unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges"). Diese Rechte können allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn die Ursachen für den Flugausfall oder für eine große Verspätung bei der Fluggesellschaft liegen. Aus diesem Grund lehnen einige Airlines Schadensersatzzahlungen mit der Begründung ab, dass die Probleme im Flugverkehr nicht von der Fluggesellschaft verursacht wurden, sondern auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Nach Einschätzung von einigen Reiserechtsexperten wurden den Flugpassagieren in Deutschland, bisher ca. 100 Millionen Euro an berechtigten Schadensersatzzahlungen, wegen Flugverspätung oder Flugausfall vorenthalten.
In den meisten Fällen mit der Begründung, die Flugverspätung hätte etwas mit höherer Gewalt zu tun, was allerdings nicht immer stimmt. Die Frage wer nun für die Flugstörung verantwortlich ist, und ob eine Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft berechtigt ist, kann eventuell der Online-Dienstleister "EUclaim" (im Internet unter www.euclaim.de) beantworten. EUclaim sammelt z.B. die Flugdaten aus dem gesamten europäischen Flugverkehr, dadurch kann in manchen Fällen die Aussage einer Airline, dass die Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde, widerlegt werden. Betroffene Flugpassagiere können auch EUclaim dazu beauftragen ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, im Erfolgsfall erhält dann EUclaim 27 Prozent des ausgezahlten Schadensersatzes. Wird die Schadensersatzklage abgelehnt fallen gegenüber EUclaim keine weitere Kosten an.
(Quelle: www.bild.de -> Lifestyle -> Reise > "Schadenersatz - Fluggäste verzichten auf 100 Millionen Euro pro Jahr", 14.11.2008)

Infos im Internet:
  • Deutsche Fassung der EU-Verordnung "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments..., Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR)... " im Internet unter www.eur-lex.europa.eu


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