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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
23.12.08
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Die Fluggesellschaften sind auch bei einem Flugausfall wegen
technischen Defektes zur Entschädigungszahlung verpflichtet
In einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) wurden
die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. So gelten
nach diesem Urteil (Az: C-549/07) auch nach einer großen
Flugverspätung oder eines Flugausfalles wegen eines
technischen Defektes an einem Flugzeug, die Rechte für
Fluggäste, die in einer EU-Verordnung von 2004 festgelegt
wurden (siehe hierzu auch unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines
Fluges"). Nach dieser EU-Verordnung kann ein
Flugpassagier bei einer Flugannulierung wählen ob er
einen anderen Flug nutzen will oder den Flugpreis erstattet
haben möchte, außerdem stehen ihm je nach Entfernung
des Fluges Entschädigungszahlungen von 200 bis 600
Euro zu.
Viele Fluggesellschaften haben sich nämlich bisher
geweigert, bei einem Flugausfall wegen eines technischen
Defektes am Flugzeug, dem Flugpassagier eine Entschädigung
auszuzahlen, mit der Begründun ein technischer Defekt
sei ein "außergewöhnliche Umstand"
und demnach gelte die EU-Verordnung nicht. Diese rechtliche
Lücke hat nun der EuGH mit diesem Urteil geschlossen.
(Quelle: www.google.com
-> Google News -> AFP -> Aktuell: "Entschädigung
für Fluggäste auch bei technischen Problemen",
22.12.2008)
- Weitere
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