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23.12.08

Die Fluggesellschaften sind auch bei einem Flugausfall wegen technischen Defektes zur Entschädigungszahlung verpflichtet
In einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurden die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. So gelten nach diesem Urteil (Az: C-549/07) auch nach einer großen Flugverspätung oder eines Flugausfalles wegen eines technischen Defektes an einem Flugzeug, die Rechte für Fluggäste, die in einer EU-Verordnung von 2004 festgelegt wurden (siehe hierzu auch unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges"). Nach dieser EU-Verordnung kann ein Flugpassagier bei einer Flugannulierung wählen ob er einen anderen Flug nutzen will oder den Flugpreis erstattet haben möchte, außerdem stehen ihm je nach Entfernung des Fluges Entschädigungszahlungen von 200 bis 600 Euro zu.
Viele Fluggesellschaften haben sich nämlich bisher geweigert, bei einem Flugausfall wegen eines technischen Defektes am Flugzeug, dem Flugpassagier eine Entschädigung auszuzahlen, mit der Begründun ein technischer Defekt sei ein "außergewöhnliche Umstand" und demnach gelte die EU-Verordnung nicht. Diese rechtliche Lücke hat nun der EuGH mit diesem Urteil geschlossen.
(Quelle: www.google.com -> Google News -> AFP -> Aktuell: "Entschädigung für Fluggäste auch bei technischen Problemen", 22.12.2008)

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