Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung
Warentest hat in ihrer neusten Ausgabe (Finanztest 05/2010),
die Leistungen der größten gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) bezüglich der Kostenerstattung von wichtigen
Reiseschutzimpfungen analysiert.
Weil die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich
verpflichtet sind, nur medizinisch notwendige Impfungen
(z.B. Impfungen gegen Kinderlähmung, Diphterie, Wundstarrkrampf,
Röteln etc.) zu bezahlen, werden von vielen Krankenkassen
die Kosten von wichtigen Reiseschutzimpfungen nicht oder
nur teilweise erstattet. Bei diesem Krankenkassenvergleich
stellte sich heraus, dass besonders die Betriebskrankenkassen
und die Ersatzkassen sich bei der Erstattung von Reiseschutzimpfungen
kulant zeigen und viele dieser Krankenkassen den vollen
Betrag erstatten, die Ortskrankassen dagegen halten sich
nur an die gesetzliche Vorgabe, d.h. von diesen Krankenversicherungen
werden die Kosten für wichtige Reiseschutzimpfungen
nicht oder nur im Einzelfall bezahlt.
Für Kunden dieser Krankenkassen kann die Sparsamkeit
ihrer Versicherung leider teuer zu stehen kommen, so kostet
beispielsweise ein hundertprozentiger Impfschutz gegen
Hepatitis A und B ca. 230 Euro.
Folgende gesetzliche Krankenkassen haben zum Zeitpunpkt
des Testes (März 2010), die Kosten für wichtige
Reiseschutzimpfungen voll erstattet: AOK Plus, IKK Classic,
Signal Iduna IKK, Big direkt gesund, IKK gesund plus,
TK Techniker, hkk, BKK Gesundheit, Deutsche BKK, BKK Mobil
Oil, Bahn-BKK, BKK vor Ort, Knappschafts Krankenkasse
(Quelle:
www.test.de
-> Tests + Themen -> Versicherung + Vorsorge ->
Meldungen: "
Reiseimpfungen: Diese Kassen zahlen",
23.04.2010)
weitere Informationen über die Leistungen von
gesetzlichen Krankenkassen und wichtige Reiseschutzimpfungen
im Internet: